Informationen zu Corona von Squash in Bayern für Vereine und Center

Der erste aufgeführte Link wurde von der BLSV Stabsstelle Verbandskommunikation und Verbandsorganisation am Freitag den 06.11.2020 an alle Vereine versandt.
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/
In einem Schreiben vom 06.11.2020 des Bayerischen Innenminister Joachim Hermann an den BLSV Präsidenten Jörg Ammon wird unter den Individual Sportarten explizit Squash aufgeführt.
Unter dem zweiten Link wird speziell auf und Quarantäne hingewiesen. Eine Ausnahme von der häuslichen Quarantäne nach § 1 Abs. 1 Satz 1 besteht grundsätzlich für Personen, die gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 5 zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert werden oder von einem Bundessportfachverband zur Teilnahme an Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen
eingeladen sind. Die amtliche Veröffentlichung der Einreise-Quarantäneverordnung finden Sie unter
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-630/

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