Die nächsten C-Schiedsrichter Aus- und Fortbildungstermine findet ihr hier.
Jeder Vereinsobmann ist berechtigt, für einen anderen Verein C-Schiedsrichteraus- bzw. Fortbildungen durchzuführen. Eine Gastausbildung muss nicht mehr beantragt werden.
Die Anmeldung erfolgt durch den jeweiligen Verein an den Ausbilder (Vereinsobmann). Dieser meldet spätestens 5 Tage vor dem Ausbildungstermin den Termin an den Vorsitzenden des SRA und an die Geschäftsstelle von Squash in Bayern.
Für die Online-Prüfung (nur für die Verlängerung möglich) erfolgt die Anmeldung über die SiBy Homepage unter https://bayern.dsqv.de/schiedsrichterwesen/
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