Änderung der Schiedsrichterordnung

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Durch Beschluss des Schiedsrichterausschusses wurde der Anhang 1 zur Schiedsrichterordnung wie folgt geändert:

Gültigkeit der Schiedsrichter-C-Lizenz ist 4 Jahre (Ablauf zum 30.09.)

Das bedeutet, dass alle Schiedsrichter-C-Lizenzen, die ab dem 01.01.2015 absolviert oder verlängert werden, 4 Jahre Gültigkeit haben. Alle C-Lizenzen, die 2014 oder früher absolviert oder verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit lt. Liga-Programm (= 3 Jahre). Die aktuelle Schiedsrichterordnung findet ihr hier.

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