Neus BLSV Corona-Update

Die 3G-Regel gilt ab sofort auch für den Sport in Bayern. Mit beigefügtem Informationsschreiben möchten wir Sie über die aktuellen Änderungen der 13. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, welche bis einschließlich 10.09.2021 gültig ist, informieren.
Die wichtigsten Fakten in aller Kürze:

  • Neue Inzidenzmarke: 35
  • Ab einer Inzidenz von 35 gilt im Innenbereich eine Testpflicht (Ausnahmen: Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen)
  • In- und Outdoorsport sowie der Bäderbetrieb bleiben weiterhin geöffnet

Die aktuellen Handlungsempfehlungen können direkt auf unserer Website heruntergeladen werden: https://www.blsv.de/coronavirus
Die Ausführliche Verordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_13
Brief des BLSV-Präsidenten

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