Neues Freistellungsgesetz ab 1. April 2017

Jugend

Ab dem 1. April 2017 gibt es neue Anträge und ein neues Gesetz zur Freistellung.

Nähere Infos dazu sowie den neuen Antrag findet ihr auf der BJR-Homepage

Wie wird Freistellung beantragt?

Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem beantragten Zeitraum beim Arbeitgeber eingegangen sein. Den Antrag selbst stellt die Jugendorganisation, für dessen Maßnahme/Angebot der/die Jugendleiter/-in zum Einsatz kommt. Der Antrag muss in Textform – also per Post oder auch per E-Mail – an den Arbeitgeber gesendet werden. Eine Kopie des Antrags muss an den BJR gesandt werden (per E-Mail an freistellung@bjr.de ). Der Antrag wird auf einem gesonderten Antragsformular gestellt.

„Alte“ Anträge, welche bei der BSJ eingehen, werden wie bisher bearbeitet und an den jeweiligen Arbeitgeber weiter geleitet.

Bei Fragen steht euch Nina Ludwig von der Bayerischen Sportjugend unter 089/15702-429 gerne telefonisch zur Verfügung.

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