Auszug aus den Durchführungsbestimmungen

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Eintragen der Ergebnisse

Der Oberschiedsrichter hat die Verantwortung über das korrekte Einpflegen der Ergebnisse im Ligaverwaltungsprogramm. Der Oberschiedsrichter ist für die Übermittlung der Ergebnisse (ausschließlich per Internet) zuständig.. Die Übermittlung der bereits vorhandenen Ergebnisse muss bis Sonntag 18.00 Uhr im Ligaverwaltungsprogramm vollzogen sein.

Der gastgebende Verein ist für die Einhaltung der oben stehenden Regelungen zuständig. Versäumnisse werden nach Finanzordnung mit Geldbußen belegt.

Die Spiele der Heimmannschaft werden als verloren gewertet, wenn am Montag bis 14.00 Uhr nach dem Spieltag die Ergebnisse nicht im Ligaverwaltungsprogramm eingetragen sind Die Ergebnisse der Gastmannschaften untereinander bringt die ZSS über die Gastmannschaften in Erfahrung.

Die beteiligten Mannschaftsführer müssen bis spätestens Dienstag nach dem jeweiligen Spieltag bis 12.00 Uhr die Ergebnisse im Ligaprogramm bestätigen. Versäumnisse werden nach Finanzordnung mit Geldbußen belegt.

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