Neuregelung §4 der DSQV-Jugendranglistenordnung

Zur letzten Jugendvollversammlung in Hamburg hatte die DSQV JVV eine Diskussion über die Mindestanzahl (Teilnahmen) von Spieler/innen um die DSQV Jugend Einzelmeisterschaft 2020 spielen zu können.

Der Jugendausschuss hat nun einstimmig beschlossen:

§4 Teilnehmer

An den DSQV-Jugendranglistenturnieren können nur Jugendliche teilnehmen, die über die Landesverbände gemeldet werden. An den Deutschen Jugend-Einzelmeisterschaften können nur Jugendliche teilnehmen, die in der laufenden Saison vor der Deutschen Jugend-Einzelmeisterschaft mindestens 2 Jugendranglistenturniere gespielt haben (Ausnahmen: die Altersklasse U11) und von ihren Landesverbänden gemeldet werden.

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